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29.01.2026
Klimaschutz: Gericht erhöht Druck auf deutsche Regierung – Die noch von der Ampelkoalition 2023 beschlossenen Maßnahmen gegen eine stetig zunehmende Erderwärmung (Klimaschutzgesetz) sind unzureichend. Zu diesem Ergebnis kam schon im August 2023 ein von der Bundesregierung selbst eingesetzter „Expertenrat für Klimafragen“ und wenige Monate später auch das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg, welches deswegen von der Deutschen Umwelthilfe angerufen wurde. Denn trotz solcher Erkenntnisse hat es die Regierung unterlassen, weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die selbstgesteckten Klimaschutz-Ziele doch noch zu erreichen. Stattdessen legte sie Revision gegen das Urteil ein – und verlor nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leizig. Aufgrund der absehbar unzureichenden Entwicklung beim Ausstoß klimaschädlicher Gase, insbesondere im Verkehrssektor und bei Heizungen, müsse das Urteil des Expertenrats deutlich angemessener berücksichtigt werden, weil andernfalls die im Klimaschutzgesetz verankerten Ziele nicht erreicht werden können.
Die deutsche Bundesregierung hat nun ein Problem mehr. Denn laut Gesetz sollen die schädlichen Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um immerhin 65 Prozent gesenkt werden; bis zum Ende des Jahres 2022 war man aber erst bei etwa 40 Prozent angelangt.
Wie die fehlenden 25 Prozent innerhalb der nächsten vier Jahre erreicht werden sollen und können, wird vor allem die undankbare Aufgabe jetziger und vielleicht auch künftiger Verkehrsminister/innen sein. Deren Politik, angemessene Maßnahmen nicht zu ergreifen, zieht sich jedoch wie ein roter Faden durch nahezu sämtliche Legislaturen.