Europa

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<leer>06.09.2024<leer>Umweltbundesamt verweigert acht chinesi­sche UER-Pro­jekte – Bei acht chinesi­schen Pro­jek­ten in Sachen „Up­stream Emis­sion Reduc­tions“ (UER), bei denen bis zum 31. Au­gust über eine Frei­schaltung ent­schie­den werden musste, hat das Umwelt­bundes­amt auf­grund ermit­tel­ter Un­regel­mäßig­kei­ten die bean­trag­ten Frei­schal­tun­gen nicht durch­geführt. Es werden aus diesen Pro­jekten also keine neuen UER-Zer­tifi­kate in den Markt gelan­gen. Nach An­sicht von UBA-Präsi­dent Dirk Mess­ner reiche die reine Begut­ach­tung von UER-Pro­jek­ten aus der Ferne auf Basis von Satel­liten­bil­dern oder die Papier-Prü­fung der von Projekt­trä­gern ein­gereich­ten Be­rich­te oft­mals nicht aus, um den Miss­brauch des UER-Sys­tems aufzu­decken und nach­zuwei­sen. Das UBA hat sich daher zu­sätz­lich zu sei­nen eige­nen Ermitt­lun­gen durch eine inter­natio­nale Anwalts­kanzlei unter­stüt­zen und Pro­jekte in China vor Ort unter­suchen las­sen.
UER-Projekte sind Maßnahmen zu Minderung von CO2-Emis­sio­nen bei Kraft­stof­fen im „Up­stream“-Be­reich, d.h. vor der Ver­arbei­tung des Rohöls in der Raffi­nerie. Ein typi­sches Bei­spiel ist das Ab­stel­len von soge­nann­ten Facke­lun­gen auf Ölbohr­türmen, die übli­cher­weise Begleit­gase bei der Förde­rung von Erdöl vor Ort ver­bren­nen, da sich der Umbau der Anlage zur Samm­lung und Spei­che­rung der Gase nicht ren­tiert. Bei der Facke­lung ent­ste­hen jedoch CO2-Emis­sio­nen, die sich durch erfolg­reiche UER-Pro­jekte ver­mei­den las­sen. Solche Pro­jekte sind attrak­tiv für die Mine­ralöl­wirt­schaft, die damit eine ver­gleichs­weise kosten­güns­tige Mög­lich­keit hat, ihre Treib­haus­gas­min­derungs­quote nach dem Bundes­immis­sions­schutz­gesetz zu er­fül­len.

<leer>12.08.2024<leer>Griechenland: Großfeuer bei Athen – Es ist nicht das erste­mal, dass auf dem Pelo­pon­nes groß­flä­chige Feuer wie­derum ganze Landes­teile in Schutt und Asche legen. Weil das Land seit Jahren schon infolge zu­nehmen­der Hitze aus­dörrt, fin­den die Flam­men in der Vege­ta­tion reich­lich Nah­rung. Ein klei­ner Funke reicht aus, um einen Flä­chen­brand zu er­zeu­gen. Dazu kom­men die jahres­zeit­lich be­ding­ten star­ken Winde aus dem Nor­den, wel­che immer neue Feuer ent­ste­hen las­sen, die be­reits bis auf wenige Kilo­me­ter vor die Haupt­stadt vor­gedrun­gen sind. Viel­leicht schlim­mer als die Brände ist die Hitze, die jegli­ches nor­male Leben zu Qual macht oder gar ver­hin­dert, wes­halb wegen uner­träg­licher Tempe­ratu­ren u.a. die Akro­polis für Besu­cher ge­sperrt wer­den musste. In der Re­gion um das klas­sische Städt­chen Mara­thon muss­ten die Men­schen aus zwölf Ort­schaf­ten evaku­iert werden oder wurden zur Flucht aufgefordert; Lösch­flug­zeuge und Feuer­weh­ren, die un­unter­bro­chen im Ein­satz sind, kommen gegen die Feuer nicht an – auch nicht mit der inzwi­schen ein­getrof­fenen Hilfe aus be­nach­bar­ten Län­dern.
Griechenland erlebte – nach dem bisher wärms­ten Win­ter seit Beginn der Auf­zeich­nun­gen – die­ses Jahr zudem den wärms­ten Juli; nur im Juni 1960 war es noch wärmer. Die Si­tua­tion erin­nert an Kata­stro­phen frühe­rer Jahre, bei denen be­reits große Schä­den ent­stan­den sind (vgl. z.B. Mel­dun­gen vom 06.08.2021, 14.07.2022 und 21.08.2023).

<leer>17.07.2024<leer>Deutsches Klimaschutz-Verwässerungsgesetz vom Bundes­präsen­den­ten unter­zeich­net – Das von der Koali­tion im Laufe hefti­ger Proteste seitens interes­sier­ter Gruppen mehr und mehr ent­schärf­te Gesetz für mehr Klima­schutz (vgl. Mel­dung vom 17.04.2024: Klima­schutz­gesetz verwäs­sert) hat der Bundes­präsi­dent jetzt unter­zeich­net – trotz teil­weise erheb­licher Beden­ken aus dem eige­nen Hause und einer unge­wöhn­lich langen Bera­tungs­zeit. Man hätte von ihm eigent­lich etwas mehr Rück­grat erwar­ten dürfen ange­sichts erheb­licher Span­nungen zum Thema in der deut­schen Zivil­gesell­schaft.
Update 23.07.2024: OVG stoppt Verwäs­serungs­pläne – Das Ober­verwal­tungs­gericht Berlin - Bran­den­burg hat auf Antrag der Deut­schen Umwelt­hilfe die Bundes­regie­rung dazu ver­pflich­tet, das gerade erst vom Bundes­präsi­denten unter­zeich­nete sog. Klima­schutz­gesetz nachzu­bes­sern, Maß­nah­men zur Redukt­ion von Schad­stoffen in der Luft weiter voran­zutrei­ben und sie bereits im Jahr 2025 wirk­sam werden zu lassen. Betrof­fen davon sind vor allem flüch­tige orga­nische Ver­bin­dun­gen sowie die Emis­sio­nen von Fein­staub – letz­terer vor allem auch verur­sacht vom Reifen­abrieb durch Kraft­fahr­zeuge. Zwar wurde bis­lang schon ein teils erheb­licher Rück­gang dieser Schad­stoffe er­reicht, doch reicht dieser nicht aus, um die bis 2030 ge­setz­ten Ziele zu reali­sie­ren. Damit hat das Gericht zumin­dest teil­weise den Ver­suchen einen Riegel vor­gescho­ben, auf Kosten der All­gemein­heit ein­zel­nen Inter­essen­gruppen – auch inner­halb der Koali­tion – Vor­teile zu ver­schaf­fen.

<leer>17.06.2024<leer>EU: Green Deal erhält knappe Mehrheit im Umweltrat – Nur dem Votum einer „abtrün­ni­gen“ öster­reichi­schen Grü­nen-Umwelt­minis­terin, die gegen den Willen ihres kon­serva­tiven Bundes­kanz­lers die Hand hob, ist es zu ver­dan­ken, dass das Ge­setz zur „Wieder­her­stel­lung der Natur“ – wenn auch bereits durch inter­es­sier­te Lobby­isten ver­wäs­sert – doch noch eine Mehr­heit im EU-Umwelt­rat fand. Damit kom­men zugleich die stän­digen Ver­suche des EV-Partei­vorsit­zend­en Man­fred Weber (CSU) zu einem Ende, den soge­nann­ten „Green Deal“ voll­stän­dig zu Fall zu brin­gen. Etli­che Mit­glieder aus den Reihen der Euro­päischen Volks­partei haben eben­falls für einen bes­se­ren Natur­schutz ge­stimmt. Rich­tig gut wird er den­noch nicht. Die ur­sprüng­lich vor­gese­he­nen Auf­lagen für die Land­wirt­schaft zur Ren­aturie­rung von Flä­chen sind deut­lich ent­schärft worden, eine Ein­schrän­kung von Pesti­ziden schei­terte gänz­lich. An­stelle von Pflich­ten tritt nun­mehr das Prin­zip der Frei­willig­keit und statt von Ziel­vor­gaben wird jetzt von „Maß­nah­men“ ge­spro­chen – nur um zu verhin­dern, dass Natur­schutz­ver­bände per Klage ein­for­dern kön­nen, was ur­sprüng­lich verab­redet werden sollte. Be­herz­tes Anpa­cken der nicht mehr zu über­sehen­den und zu leug­nen­den Pro­bleme unse­rer kran­ken Umwelt sehen anders aus.

<leer>14.06.2024<leer>Polen/BRD: Oder droht erneut umzu­kip­pen – Die Spuren der letzten Kata­stro­phe sind noch nicht voll­stän­dig über­wun­den (vgl. Mel­dung vom 22.08. 2022 Polen: Tonnen­weise tote Fische in der Oder), da droht schon eine wei­tere. Er­neut näm­lich wer­den erste tote Wasser­bewoh­ner ge­sich­tet und deu­ten ein mögli­ches massen­weises Fisch­ster­ben an, weil der Salz­gehalt des Flus­ses ähn­lich wie vor zwei Jahren drama­tisch ange­stie­gen ist. Ver­ant­wort­lich dafür sind vor allem die Ein­lei­tun­gen polni­scher Indu­strie­betrie­be. Da im Gegen­satz zur dama­ligen Situa­tion mit extre­mer Tro­cken­heit der Was­ser­stand dies­mal deut­lich höher ist, könnte der Salz­gehalt des Flus­ses auch in die Neben­arme ge­drückt wer­den und dort ähn­lich töd­lich wir­ken. Denn die ei­gent­lich nicht im Süß­was­ser vor­kom­mende Gold­alge fin­det so ideale Be­din­gun­gen vor und ver­brei­tet wäh­rend der Blüte ein stark wir­ken­des Gift.
Die Behörden haben inzwi­schen die Warn­stufe drei aus­geru­fen – höhere Warn­stu­fen gibt es nicht.

<leer>02.06.2024<leer>Süddeutschland: Hochwasserkatastrophe – Tage­lange hef­tige Regen­fälle, verur­sacht durch Tief­druck­gebie­te, die be­stän­dig kreis­förmig um die Alpen ziehen und sich über der war­men Adria voll­sau­gen, haben den süd­deut­schen Raum unter Hoch­was­ser ge­setzt. Nahe der Donau lie­gende Groß­städte muss­ten eben­so wie viele Ort­schaf­ten an klei­neren Neben­flüs­sen, welche die Wasser­massen nicht mehr auf­neh­men kön­nen, zum Kata­stro­phen­ge­biet er­klärt und Bewoh­ner eva­ku­iert werden.
Ur­säch­lich ist der sog. Jet­stream – eine wetter­bestim­mende nörd­liche Höhen­strö­mung – des­sen wellen­för­mige Aus­schläge immer wei­ter nach Süden rei­chen und auf­grund lang­fristi­ger mensch­licher Ein­wir­kun­gen oft­mals kaum weiter­wan­dern. Dies be­trifft eben­so die dann von ihm wei­ter nach Süden ge­drück­ten Tief­druck­gebie­te, welche sich an Ort und Stelle aus­reg­nen. Tau­sende Helfer sind nun pau­sen­los im Ein­satz, um Deiche zu schüt­zen oder neu zu er­rich­ten und Men­schen vor den Was­ser­mas­sen zu schüt­zen. Inzwi­schen sind einige Tote zu be­kla­gen, auf dem Rhein ist teil­weise die Schiff­fahrt einge­stellt worden. Viele Einwohner haben erheb­liche Sach­schä­den bis hin zum Ver­lust ihrer Immo­bilien zu gewär­tigen.
Zwar werden in den Medien erste Zwei­fel an den bisher ge­trof­fenen Schutz­maßnah­men laut, Nach­denk­lich­keit über die Ursa­chen des dra­mati­schen Klima­wan­dels und seiner Fol­gen sowie Zwei­fel am eige­nen Ver­hal­ten jedoch weni­ger.

<leer>28.05.2024<leer>Deutschland: Badegewässer erneut im grünen Bereich – Deutsch­lands Bade­gewäs­ser­quali­tät bleibt auf ho­hem Ni­veau, bestä­tigt ein Bericht der EU-Kom­mis­sion. Insge­samt er­füll­ten 98 Pro­zent der offi­ziel­len deut­schen Bade­gewäs­ser an Seen, Flüs­sen und Küsten die Min­dest­anfor­derun­gen der EU-Bade­gewäs­ser­richt­linie. Mit den Höchst­noten „aus­gezeich­net“ und „gut“ wur­den zudem wieder über 96 Pro­zent der Bade­gewäs­ser bewer­tet. Ledig­lich sie­ben der insge­samt 2.291 Bade­gewäs­ser in Deutsch­land wurden in der Saison 2023 als „mangel­haft“ einge­stuft. In 155 Fäl­len wurde zum Schutz der Ge­sund­heit Baden­der vor­sorg­lich ein Bade­verbot ver­hängt oder vom Baden abge­raten.
Bei diesem überwie­gend posi­tiven Quali­täts­urteil sollte jedoch nicht uner­wähnt blei­ben, dass kommu­nale Be­trie­be zuneh­mend Klage dar­über führen, die Abwäs­ser der Zivi­lisa­tion wieder in einem ein­wand­freien Zu­stand den Flü­ssen zu­füh­ren zu können (vgl. dazu auch die Mel­dung vom 20.05.2024 Glypho­sat: Uner­klär­liche Zunahme in euro­päi­schen Gewäs­sern). Schließ­lich ist ein sol­ches Urteil auch ab­hän­gig von der Höhe der selbst fest­geleg­ten Grenz­werte. Erin­nern wir uns: Als die Dis­kussio­nen um die all­gegen­wär­tige Fein­staub­belas­tung ihren Höhe­punkt er­reich­ten, wur­den diese Grenz­werte flugs wieder herauf­gesetzt – nur um sie ein­hal­ten zu können.

<leer>23.05.2024<leer>Deutsche Jugend: 20% ohne Ahnung vom Klima­wandel – Obwohl das Thema ei­gent­lich perma­nent in der Öffent­lich­keit ver­han­delt wird, hat eine reprä­senta­tive Befra­gung durch das Inter­natio­nale Zen­tral­insti­tut für das Ju­gend- und Bil­dungs­fern­se­hen jetzt eine er­schre­ckende Un­kennt­nis über das Thema unter deut­schen Ju­gend­lichen im Alter zwi­schen sechs und 19 Jah­ren erge­ben. Wenn­gleich eine deut­liche Mehr­heit (60 Pro­zent) der älte­ren Heran­wach­sen­den durch­aus über teil­weise sogar fun­dier­te Kennt­nisse ver­fügt, so sind die rest­lichen 40 Pro­zent viel­fach mit völli­ger Ah­nungs­losig­keit geseg­net. Doch selbst unter den 18- und 19-Jäh­rigen kann jeder Sechste nichts mit dem Klima­wandel anfan­gen, auch andere Alters­stu­fen kön­nen nicht erklä­ren, welche Bedeu­tung das Phäno­men hat. Sie waren u.a. der Mei­nung, dass Ver­ände­run­gen des Klimas zu mehr Vulkan­ausbrü­chen und zu einem Rück­gang des Meeres­spie­gels führen würden.
Immerhin 80 Prozent der be­frag­ten Jugend­lichen würden gern mehr über das Thema erfah­ren. Bleibt die Frage, wieso solche Infor­matio­nen über dieses über­lebens­wich­tige Thema große Teile die­ser Alters­gruppe nicht errei­chen.

<leer>20.05.2024<leer>Glyphosat: Unerklärliche Zunahme in euro­päischen Gewäs­sern – For­schun­gen in unter­schied­lichen euro­päischen Län­dern haben eine teils deut­liche Zu­nahme des unter Krebs­ver­dacht ste­hen­den Herbi­zids Gly­phosat in Flüs­sen und Seen zutage geför­dert. Eine ver­nünf­tige Erklä­rung dafür gibt es bis­lang nicht, zumal die Belas­tung nicht jahres­zeit­lich – also durch land­wirt­schaft­liche Tätig­kei­ten be­dingt – schwankt, son­dern einen be­stän­dig gleich­hohen Stand auf­weist. Darauf deu­tet eben­falls hin, dass den Mes­sun­gen zu­folge Grenz­werte teil­weise auch im Winter über­schrit­ten werden, sogar in Luxem­burg, ob­gleich dort zwei Jahre lang ein Ver­bot für das Gift be­stand. Städti­sche Regi­onen, selbst ohne angren­zende Land­wirt­schaft, sind gleich­falls be­trof­fen, die Ur­sache scheint also anders­wo zu lie­gen.
Ein erster Verdacht rich­tet sich nun aus­gerech­net gegen Klär­werke, weil For­schun­gen erge­ben haben, dass dort ein­tref­fen­des Schmutz­wasser zwar mit einem gewis­sen Ver­seu­chungs­grad an Gly­pho­sat konta­miniert ist, der erstaun­licher­weise aber gerin­ger ist als jener, der als ge­rei­nig­tes Abwas­ser das Klär­werk wie­der ver­lässt. Ver­mutun­gen gehen nun dahin, dass in Kom­bina­tion mit ande­ren chemi­schen Be­stand­teilen und Re­aktio­nen durch den Klä­rungs­pro­zess neues Glypho­sat freige­setzt oder gar erst gebil­det wird, so­dass die Werke quasi als An­reiche­rungs­quel­len in Frage kämen. In einem nächs­ten Schritt wol­len die invol­vier­ten For­scher/in­nen Wasch- und Rei­nigungs­mit­tel unter die Lupe nehmen, in denen Be­stand­teile ent­hal­ten sind, aus denen Gly­pho­sat ent­ste­hen könnte – Be­stand­teile, die z.B. in ame­rikani­schen Rei­nigungs­mit­teln nicht ent­hal­ten sind. Und viel­leicht auch des­halb nicht ähn­liche Mess­werte wie in den euro­päi­schen Gewäs­sern.

<leer>13.05.2024<leer>Umweltmonitor 2024: Maß­nah­men zei­gen teil­weise Wir­kung – Eine ge­misch­te Bi­lanz zum Zu­stand der Um­welt in Deutsch­land zieht das Umwelt­bundes­amt (UBA). Wäh­rend bei der Emis­sion von Treib­haus­gasen und Luft­schad­stof­fen Er­folge ver­zeich­net wer­den, zei­gen viele andere Indi­kato­ren ei­nen deut­lichen Hand­lungs­bedarf.
Der UBA-Umwelt­moni­tor bil­det zehn zen­trale The­men­fel­der von Klima über Was­ser und Luft bis hin zu Ener­gie und Ver­kehr mit je­weils drei Schlüs­sel­indi­kato­ren ab. Sie ver­glei­chen die Ent­wick­lung des aktu­el­len Zu­stands mit den jewei­ligen po­liti­schen Ziel­vorga­ben. Er zeigt sowohl Er­folge wie auch, wo noch Nach­hol­bedarf be­steht. Danach bleibt die Verun­reini­gung der Gewäs­ser wei­ter­hin eine im­mense Heraus­forde­rung für die kom­men­den Jahre. Auch beim Stra­ßen­lärm, der die Ge­sund­heit un­mit­tel­bar beein­flusst, gebe es kaum Fort­schrit­te.
Posititiv verläuft hingegen die⁠ Emission von Treibhausgasen und bei anderen Luftschadstoffen.

<leer>17.04.2024<leer>Klimaschutzgesetz verwässert – Sie nennen es „Reform“, tat­säch­lich ist es jedoch ein Zurück­drehen einst­mals heh­rer Ziele zum Klima­schutz. Wieder ein­mal konnte sich die Regie­rungs­koali­tion aus SPD, Grü­nen und FDP nach wochen­langem inter­nen Ge­zerre nur auf den kleins­ten gemein­samen Nen­ner ver­ständi­gen. Maß­geb­lich an diesem Er­gebn­is mitge­wirkt haben sowohl Land­wirte mit bun­des­wei­ten, teil­weise an Nöti­gung rei­chen­den Pro­tes­ten sowie ein Ver­kehrs­minis­ter, der be­reits von Amts­beginn an kaum einen Fin­ger krumm gemacht hat dafür, dass – im Gegen­satz zu ande­ren Fach­berei­chen – im Ver­kehrs­sek­tor beim Klima­schutz so gut wie nichts voran­geht (vgl. auch Mel­dung vom 27.02.). Statt ein von der Bevöl­kerung zwar zähne­knir­schend, aber doch mehr­heit­lich gut­gehei­ßenes Tempo­limit auf Auto­bah­nen einzu­führen, hat Minis­ter Vol­ker Wis­sing (FDP) schließ­lich mit ganz­tägi­gen Fahr­verbo­ten gedroht, sollte die Koali­tion an den ein­mal be­schlos­senen Sektor-Zielen fest­hal­ten.
Das zeigte Wir­kung. Nun wird das vor fünf Jah­ren verab­schie­dete, ambi­tio­nierte Gesetz ent­spre­chend ver­wäs­sert. Zwar rückt die Koali­tion nicht vom Klima­ziel für das Jahr 2030 und dar­über hinaus ab, jedoch wer­den die Res­sorts nun nicht mehr ein­zeln darauf ver­pflich­tet, son­dern in Summe. Wenn es ei­nem Sek­tor also ge­lingt, beson­ders viele Emis­sio­nen zu redu­zieren, dann kommt ein ande­rer dafür mit einem blauen Auge davon, so­fern das ver­ein­barte Ziel insge­samt nicht geris­sen wird. Der Ver­kehrs­minis­ter hat also gut La­chen, konnte er sich seine Lais­sez faire-Hal­tung nun mit einem Frei­brief adeln las­sen.

<leer>09.04.2024<leer>EuGMR verpflichtet Schweiz zu mehr Klimaschutz – Der Euro­päische Ge­richts­hof für Men­schen­rechte (EuGMR) in Straß­burg hat die Schweiz dazu verur­teilt, mehr für den Klima­schutz zu tun. Die Klima­poli­tik der Schweiz ver­letze Arti­kel 8 der UN-Men­schen­rechts­konven­tion, so der Ge­richts­hof. Die­ses weg­wei­sende Urteil könnte auch für andere euro­päische Staaten Bedeu­tung erlan­gen. Er­strit­ten hat es in jahre­langem Kampf eine Gruppe älte­rer Damen – alle weit über 60 Jahre alt –, die sich zum Ver­ein „Schwei­zer Klima-Senio­rin­nen“ zu­sammen­gefun­den haben. Der Alpen­staat habe nach Auf­fas­sung des Gerichts seine Ver­pflich­tun­gen ver­nachläs­sigt und bis­lang keine ange­messe­nen Maß­nah­men zum Klima­schutz er­grif­fen. Dar­über hinaus sei für den EuGMR nicht nach­voll­zieh­bar, wes­halb die Klagen der Frauen von sämt­lichen vor­instanz­lichen Ge­rich­ten abge­wie­sen wurden.
Die Folgen aus diesem Urteil lassen sich in dem durch Volks­abstim­mun­gen ge­präg­ten politi­schen Sze­nario der Schweiz der­zeit noch nicht ab­schät­zen. Denkb­ar wäre durcha­us, dass eine wei­tere Abstim­mung zum Klima­schutz in der über­wie­gend kon­serva­tiven Bevöl­kerung zu einer mehr­heit­lich gegen­teili­gen Ein­schät­zung kommt – es wäre nicht das erste Mal.

<leer>15.03.2024<leer>Klimaemissionen: größter Rückgang seit 1990 – Im Jahr 2023 emit­tierte Deutsch­land 10,1 Pro­zent weni­ger Treib­haus­gase (THG) als 2022. Das zei­gen neue Zahlen des Umwelt­bundes­amtes (UBA). Gründe sind der gestie­gene Anteil er­neuer­barer Ener­gien, ein Rück­gang der fossi­len Ener­gieer­zeu­gung und eine gesun­kene Ener­gie­nach­frage bei Wirt­schaft und Ver­brau­chern. Insge­samt wurden 2023 in Deutsch­land rund 673 Milli­onen Ton­nen THG frei­gesetzt – 76 Mil­lionen Ton­nen oder 10,1 Pro­zent weni­ger als 2022. Dies ist der stärkste Rück­gang seit 1990.
Insbesondere der Verkehrs­sektor muss beim Klima­schutz aber nach­steuern. Er ver­fehlt seine Klima­ziele er­neut deut­lich und liegt 13 Milli­onen Ton­nen über dem zuläs­sigen Sek­tor-Budget. „Hier muss drin­gend mehr pas­sie­ren – etwa durch den Aus­bau der Elektro­mobili­tät und den Abbau des Dienst­wagen­privi­legs und ande­rer klima­schädli­cher Sub­ventio­nen“, meint der Präsi­dent des UBA, Dirk Mess­ner. Ange­sichts der nur gerin­gen Über­schrei­tung im Gebäude­sektor ist der Ver­kehr damit der ein­zige Sektor, der sein Ziel deut­lich ver­fehlt und sich weiter vom gesetz­lichen Ziel­pfad ent­fernt. Denn im Gebäude­sektor konnte eine Emis­sions­minde­rung von 8,3 Mio. Ton­nen CO2-Äqui­valen­ten auf rund 102 Mio. Ton­nen CO2-Äquiva­lente (minus 7,5 Pro­zent) erreicht werden. Doch trotz dieser Minde­rung über­schrei­tet auch er erneut die gemäß Bundes-Klima­schutz­gesetz (KSG) erlaubte Jahres­emis­sions­menge.

<leer>01.03.2024<leer>Februar: Wieder neuer Wärmerekord – Viele wird es ange­sichts stei­gender Energie­kosten freuen, Klima­forscher blicken hin­gegen besorgt auf die aktu­ellen Zahlen: Erneut haben sie näm­lich auf der nach oben offe­nen Wärme­skala einen neuen Rekord zu vermel­den, spre­chen sie – jeden­falls beim Deut­schen Wetter­dienst (DWD) – von einem „bei­spiel­losen“ Wetter­gesche­hen. Denn mit einer Durch­schnitts­tempe­ratur von 6,6° Cel­sius war der Monat Feb­ruar wie­derum ein Rekord­halter, der selbst die letzte Warm­zeit von 1991 bis 2020 um locker fünf Grad toppen konnte. Wie auch insge­samt der ver­gan­gene Win­ter nach Aus­sagen des DWD deut­lich zu warm war und mit knapp vier Grad über den lang­jähri­gen Durch­schnitts­werten lag. Normal im Feb­ruar waren bis­lang durch­schnitt­lich 3,5 Grad – aber was ist schon normal in die­sen Zei­ten, wo bei­spiels­weise die Flug­gast­zahlen ebenso hohe Rekord­werte errei­chen wie die Tempe­ratu­ren.

<leer>27.02.2024<leer>EU-Naturschutzgesetz gegen EVP-Wider­stand be­schlos­sen – Das von Kommis­sions­präsi­den­tin Ursula von der Leyen (EVP) for­cierte und aus den Rei­hen ihrer eige­nen Partei hinter­trie­bene Gesetz zur Rena­turie­rung von zer­stör­ten Lebens­räumen hat das EU-Parla­ment mehr­heit­lich pas­siert. Mög­lich wurde dies, weil insbe­son­dere EVP-Mit­glie­der aus Irland und Por­tu­gal sich nicht der ableh­nen­den Hal­tung ihres Frak­tions­vorsit­zen­den, dem CSU-Mit­glied Man­fred Weber, an­schlie­ßen moch­ten, der seit Mona­ten einer mäch­tigen Agrar­lobby das Wort redete und das Vor­haben zu torpe­dieren ver­suchte. Gleich­wohl stellt das Abstim­mungs­ergeb­nis ledig­lich einen Kompro­miss dar, wurde das Gesetz im Laufe der Ver­hand­lungen doch deut­lich ent­schärft und sieht eine Reihe von Aus­nah­men vor. Tage­langer mas­siver Bauern­protest mit Straßen­blocka­den in vie­len deut­schen Städten hat dazu geführt, dass Land­wirte ent­gegen der ur­sprüng­lichen Pla­nung und auf Wei­sung von Agrar­minis­ter Cem Özde­mir (Grüne) nun­mehr doch wei­tere vier Pro­zent ihrer Flä­chen in Deutsch­land bewirt­schaf­ten dür­fen, die ur­sprüng­lich für den Arten­schutz vorge­sehen waren – aller­dings exten­siv und ohne Ver­wen­dung von Gif­ten – und nun­mehr der Rena­turie­rung ent­zo­gen sind. Stark gefähr­deten Arten wie bei­spiels­weise der Gold­ammer oder der Feld­lerche wird dies wenig nutzen.
Des­sen unge­achtet sol­len nun bis 2030 20 Pro­zent aller Land- und Wasser­flächen der Natur über­las­sen wer­den, bis zum Jahr 2050 sol­len gar 90 Pro­zent aller sanie­rungs­bedürf­tigen Lebens­räume wieder herge­stellt werden – was immer das heißt. In wenigen Tagen soll und wird der Minis­ter­rat dem Gesetz eben­falls zustim­men, sodass es im Sommer Wirk­sam­keit erlangt und die EU-Staa­ten bis Mitte 2026 kon­krete Pläne für dessen Umset­zung vor­legen müssen.
Trotz Entgegenkommens waren Vertre­ter der Land­wirt­schaft den­noch wenig erbaut. Sie rea­gier­ten vor Brüs­seler EU-Gebäu­den mit bren­nenden Reifen­stapeln, aus­gebrach­ter Gülle sowie Fla­schen­würfen und Böl­lern gegen Poli­zisten auf den Beschluss.

<leer>01.02.2024<leer>Spanien: Notstand wegen Dürre – Die Region Kata­lonien lei­det der­zeit unter der schlimm­sten Dürre seit Be­ginn der Auf­zeich­nun­gen vor etwa 100 Jah­ren. Der Man­gel an Wasser hat inzwi­schen zu Be­sorg­nis erre­gen­den Zu­stän­den geführt, in den Ur­laubs­regio­nen ist nur noch ein Ver­brauch von maxi­mal 200 Litern pro Per­son ge­stat­tet. Eine nasse Reini­gung öffent­licher Stra­ßen und Geh­steige ist eben­so unter­sagt wie das Waschen von Fahr­zeugen; Land­wirte sollen ihren Wasser­ver­brauch auf 20 Pro­zent der bis­heri­gen Menge redu­zieren. Ver­stöße gegen die Anord­nun­gen können mit bis zu 150.000 Euro geahn­det werden. Etwa sechs Milli­onen betrof­fene Ein­woh­ner sind darüber hinaus ange­halten, ihren Konsum einzu­schrän­ken.

15.01.2024Treibhausgase: Von 1990 bis 2022 um 40 Prozent gesunken – Die euro­päischen Vor­gaben zur Emis­sions­minde­rung werden in Deutsch­land voll­stän­dig einge­halten. Das zeigen detail­lierte Daten zum Treib­haus­gasaus­stoß für 2022. Dem­nach wurden 2022 in Deutsch­land insge­samt rund 750 Milli­onen Ton­nen CO2-Äqui­valen­te aus­gesto­ßen, das sind 9,6 Milli­onen Ton­nen bzw. 1,3 Pro­zent weni­ger als 2021 und 40 Pro­zent weni­ger im Ver­gleich zu 1990. Dies zei­gen die Ergeb­nisse von Berech­nun­gen, die das Umwelt­bundes­amt (UBA) an die Euro­päische Kom­mis­sion über­mit­telt hat.
Gesunken sind die Emissionen 2022 in der Indus­trie: um 7,6 Pro­zent bzw. 13,7 Mio. Tonnen CO2-Äqui­valente, vor allem wegen der 2022 stark gestie­genen Ener­gie­preise infolge des russi­schen An­griffs­krie­ges auf die Ukraine und dem damit ver­bunde­nen Pro­duktions­rück­gang in ver­schie­denen energie­inten­siven Bran­chen. Sie lie­gen unter­halb des Sektor­ziels des Klima­schutz­geset­zes für die Indus­trie. Die Emis­sio­nen des Ver­kehrs stie­gen 2022 gegen­über 2021 um 2 Pro­zent auf über 147 Mio. t CO2-Äqui­valente – ein im Wesent­lichen auf den Stra­ßen­ver­kehr zurück­zuführen­der Zuwachs. Dage­gen sanken die Emis­sionen im Gebäude­bereich um 8,8 Milli­onen Ton­nen CO2-Äquiva­lente bzw. 7,4 Pro­zent. Dies liegt vor allem an Ein­sparun­gen auf­grund der hohen Gas­preise 2022 in Folge des russi­schen An­griffs­krie­ges auf die Ukraine und den Bemü­hun­gen der Bevöl­kerung, Heiz­ener­gie zu sparen. In der Land­wirt­schaft sanken die Treib­hausgas­emissio­nen vor allem auf­grund weiter abneh­mender Tier­bestände eben­falls leicht um etwa 1,0 Mio. Ton­nen auf 61,4 Mio. Ton­nen CO2-Äquiva­lente.